Mit Jahresbeginn ist der Solidaritätszuschlag auf die Einkommenssteuer für rund 90 Prozent der Steuerzahler weggefallen. Damit haben mehr als 33 Millionen Bundesbürger je nach Einkommen pro Jahr zwischen 100 und 900 Euro mehr im Portemonnaie. Eine perfekte Gelegenheit, ohne spürbaren Mehraufwand die private Altersvorsorge deutlich aufzustocken und sich so einen angenehmeren Ruhestand zu sichern. Bekanntermaßen steuern Millionen Menschen hierzulande auf die Altersarmut zu, wenn sie ihre gesetzlichen Rentenansprüche nicht mit eigenen Sparbemühungen ergänzen.
So spielen denn auch etwa zwei Drittel der Deutschen laut einer aktuellen Umfrage mit dem Gedanken, die Soli-Ersparnis zum Stopfen der Altersvorsorge-Lücke einzusetzen. Das scheint auch dringend nötig zu sein, denn nur jeder dritte Befragte legt momentan mehr als 200 Euro fürs Alter zurück. Ebenso viele, überwiegend Frauen, betreiben derzeit gar keine private Altersvorsorge. Viele Produkte ermöglichen es, den Sparbetrag durch staatliche Förderung signifikant zu erhöhen.
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Lediglich 50,2 Prozent der Bundesbürger gehen davon aus, im Ruhestand über genügend finanzielle Mittel zu verfügen. Zugleich wollen aber nur 15 Prozent ihre private Altersvorsorge ausbauen. Dies ergab eine Civey-Umfrage unter 5.000 Personen.
Besonders pessimistisch blicken Arbeiter (67 Prozent) und Befragte mit Kindern (59) in die Zukunft, aber auch Frauen (56) machen sich deutlich mehr Sorgen als Männer (43). Zudem haben unter 30-Jährige wenig Vertrauen in ihre Absicherung im Ruhestand (60 Prozent). Dennoch möchte nur jeder Dritte aus dieser Altersgruppe privat vorsorgen.
Mit ihrer Prognose liegen die meisten Befragten vermutlich nicht daneben: Da rechnerisch immer mehr Rentner auf einen Beitragszahler kommen, schmilzt die gesetzliche Rente dahin und reicht immer weniger zum Leben. Unverständlich ist es jedoch, das erkannte Problem „aussitzen“ zu wollen. Mit einer privaten Altersvorsorge lässt sich die Rentenlücke wirksam füllen – und besonders bei einem frühzeitigen Einstieg sind dazu gar keine hohen monatlichen Beträge nötig. Eine individuelle Beratung dazu liefert der Makler Ihres Vertrauens.
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Seit Jahren steigt das Interesse der Anleger an nachhaltigen Investments. Der Wildwuchs auf diesem Markt ist allerdings unüberschaubar, da nahezu jeder Anbieter seine eigenen Nachhaltigkeits-Kriterien definiert. Sinnvoll erscheint daher das Vorhaben der EU-Kommission, einheitliche Standards festzulegen. Damit soll einerseits „Greenwashing“ verhindert werden, also ein „grüner Anstrich“ für Geldanlagen, die eigentlich kaum oder gar nicht nachhaltig sind. Andererseits sollen vergleichbare Kriterien grenzüberschreitende Investitionen innerhalb Europas erleichtern.
Doch von Einigkeit sind die Europäer weit entfernt. Das Ergebnis der Suche nach Standards ist daher bisher ein Sammelsurium eher schwammiger Vorgaben. Ein gravierender Streitpunkt bleibt zum Beispiel die Atomkraft. Bekanntermaßen belastet sie das Klima kaum, weshalb die Franzosen sie als nachhaltig einordnen. Deutsche oder österreichische nachhaltige Fonds dagegen klammern Kernkraft in der Regel aus, wegen ihres ungelösten Entsorgungsproblems und der Verstrahlungsrisiken. Ein Konsens ist nicht in Sicht. Damit bleibt es weiterhin den Anlegern und ihren Beratern überlassen, genau hinzuschauen und gemäß eigenen Kriterien eine Auswahl zu treffen.
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Das neuartige Coronavirus wirft die Pläne und das Leben der meisten Menschen derzeit weitgehend über den Haufen. Damit stellen sich in manchen Bereichen auch Fragen nach Versicherungsschutz. Insbesondere drei Anliegen tragen Versicherte häufig vor – hier sind die Antworten:
Zahlt meine Auslandskrankenversicherung, wenn ich mich mit dem neuen Coronavirus infiziert habe?
Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten der medizinisch notwendigen Behandlungen, wenn die Erkrankung nicht schon vor der Abreise ins Ausland vorlag. Klarheit verschafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Dort ist auch festgelegt, ob Aufenthalte in Ländern abgesichert sind, für die eine Reisewarnung besteht, und was bei einem Aufenthalt gilt, der zwangsweise länger dauert als eigentlich von der Versicherung gedeckt.
Übernimmt meine Krankenversicherung die Kosten für einen Coronatest?
Die Kosten für einen Coronatest werden übernommen, wenn er ärztlich angeordnet wird – nicht aber, wenn ein Patient sich ohne Anraten eines Arztes testen lässt.
Muss meine Reiserücktrittsversicherung einspringen, wenn ich Angst vor Corona habe?
Nein, die Angst vor einer Ansteckung zählt nicht zu den abgedeckten Rücktrittsgründen, lediglich eine bereits eingetretene Erkrankung oder ein Ereignis wie ein Wohnungsbrand oder der Tod eines nahen Angehörigen berechtigen zum Kostenersatz. Die akzeptierten Gründe unterscheiden sich von Tarif zu Tarif – allgemein gilt aber, dass der Anlass für die Absage der Reise unerwartet aufgetreten sein muss.
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Der PKV-Ombudsmann ist die zentrale Anlaufstelle für privat Krankenversicherte, die eine Meinungsverschiedenheit mit ihrem Versicherer haben. Als Streitschlichter vermittelt ein Team von Juristen neutral und für die Versicherten kostenlos zwischen den Parteien. Ziel ist eine gütliche Einigung, die Gerichts- und Anwaltskosten spart.
Der seit 2014 amtierende Ombudsmann Heinz Lafermann hat nun seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vorgelegt, der einen deutlichen Rückgang der Beschwerden offenbart. Mit 5.953 lag deren Zahl 2019 um 19 Prozent unter dem Vorjahreswert. Der war allerdings wegen eines ausstehenden höchstrichterlichen Urteils auch besonders hoch ausgefallen. Damals herrschte Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Bestellung von Treuhändern, die Beitragserhöhungen zustimmen müssen. Manche Gerichte hatten die Unabhängigkeit der Treuhänder bestritten und vergangene Beitragserhöhungen für ungültig erklärt. Seit Dezember 2018 ist diese Frage nunmehr per BGH-Urteil geklärt.
Häufigster Streitpunkt war 2019 die Höhe ärztlicher bzw. zahnärztlicher Gebühren (828 Beschwerden), gefolgt von der Frage nach der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung (673).
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Um knapp 9 Prozent verteuerten sich Büros zwischen September 2018 und September 2019, wie der Verband Deutscher Pfandbriefbanken (VDP) mitteilt. Das gesamte Gewerbesegment legte um rund 6 Prozent zu, stärker als Wohnimmobilien. Auch in den drei Jahren zuvor wurde diese Wachstumsmarge erreicht.
Seit 2008 befindet sich der gewerbliche Immobilienmarkt damit in einem fortdauernden Aufschwung, dem längsten seit der Wiedervereinigung. Die jüngste Konjunkturdelle scheint daran wenig zu ändern, wie der Leiter der VDP-Marktforschung, Franz Eilers, mit Blick auf die Boomsparte Büros feststellte: „Der Büromarkt wird unverändert von einer hohen Flächennachfrage bestimmt, die anscheinend auch nicht durch die schwache Konjunktur gebremst wird.“ Diese Marktverhältnisse führen zu steigenden Neuvertragsmieten, bei Büros betrug der Zuwachs zuletzt knapp 7 Prozent auf Jahressicht.
Anleger können über offene und geschlossene Immobilienfonds mit dabei sein. Zwar fallen die Renditen üblicherweise nicht so üppig aus wie die Wachstumsraten im Gewerbesegment. Doch laut den Marktanalysten von CBRE Research sind für Fondsinvestoren in den deutschen Top-7-Städten rund 3 Prozent p. a. drin.
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Nach jahrelangem nervenzehrendem Hickhack wurde der EU-Austritt Großbritanniens mit Ablauf des 31. Januar dann doch relativ geräuschlos vollzogen. Die eigentliche Arbeit mag noch bevorstehen, doch einige Änderungen für Versicherte sind bereits gültig oder absehbar. Darauf wies der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich hin.
Viele britische Versicherer hatten in den vergangenen Jahren auch in Deutschland Kunden gewinnen können. Die Rechtsgrundlage dafür hat sich nun mit Anbruch der Brexit-Übergangsphase gewandelt. Da die allermeisten Versicherer jedoch die Verträge noch rechtzeitig auf Tochtergesellschaften in EU-Ländern übertragen haben, bleibt der Versicherungsschutz in der Regel, wie er ist. Eine kleine Änderung gibt es hingegen bei der Kfz-Versicherung: Die muss bei Fahrten auf die Insel ab 2021 per Grüner Karte nachgewiesen werden, wenn der Wagen nicht in Großbritannien zugelassen ist. Eventuelle Änderungen, die nach Ende der Übergangsphase in Kraft treten könnten, werden voraussichtlich lediglich Versicherungsverträge betreffen, die direkt mit britischen Unternehmen bestehen.
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6.302 Milliarden Euro horten die Deutschen als Bankeinlagen, Bargeld, Wertpapiere und Ansprüche gegenüber Versicherungen (Stand: 3. Quartal 2019). Damit ist das Geldvermögen binnen Jahresfrist um satte 4,5 Prozent gewachsen, wie aus Zahlen der Bundesbank hervorgeht. Nicht eingerechnet wohlgemerkt: Immobilien, deren Wert ebenfalls Jahr für Jahr steigt. Nie waren die Deutschen wohlhabender.
Ein großer Teil der Zugewinne geht auf den Höhenflug an den Börsen zurück. So legte der Deutsche Aktienindex DAX im vergangenen Jahr um 25,5 Prozent zu, das größte Plus seit 2012. Der US-Technologieindex Nasdaq 100 stieg sogar um über 35 Prozent, während der S&P-Index knapp 29 Prozent höher als zu Jahresbeginn abschloss. Verglichen mit diesen Zahlen ist das deutsche Vermögenswachstum eher bescheiden, da die Bundesbürger nach wie vor in weiten Teilen auf Sparbuch & Co. setzen. „Die Präferenz für liquide oder als risikoarm empfundene Anlageformen hielt damit weiter an“, bringt es die Bundesbank auf den Punkt. Gestiegen sind auch die Schulden der Deutschen, allerdings deutlich weniger stark als das Geldvermögen.
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Ende des Jahres wurden privat Krankenversicherte über ihre künftige Beitragshöhe informiert. Globale Zahlen für die ganze Branche liegen noch nicht vor, doch Stimmen aus dem Markt berichten von merklichen Zuschlägen in einigen Tarifen. Teilweise soll das monatliche Plus sogar mehr als 100 Euro betragen. Das führt wie in fast jedem Jahr zu reflexartiger Kritik – der aber vom Verband der Privaten Krankenversicherer mit Zahlen seines Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP) der Wind aus den Segeln genommen wird: Zwischen 2010 und 2020 stiegen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung jährlich im Schnitt um 2,3 Prozent.
Das ist nicht nur angesichts der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen ein moderater Wert. Er liegt auch deutlich unter den 3,8 Prozent, um die der Höchstbeitrag inklusive Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung im selben Zeitraum pro Jahr gestiegen ist. Wer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze hat, sah sich daher im Kassensystem höheren Zuschlägen gegenüber.
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